Nach Jahren des totalen Tierschutz-Stillstands unter der Juncker-Kommission gibt es von der aktuellen EU-Kommission einige positive Ansätze. In ihrer „Farm-to-Fork“-Strategie sieht sie vor, das EU-Tierschutzrecht zu überarbeiten und zu erweitern. Die derzeit gültigen Verordnungen und Richtlinien, die überwiegend zwischen 1998 und 2007 entstanden, sind längst überholt, brachten kaum Fortschritte für den Tierschutz und haben große Lücken – so gibt es etwa keine spezifischen Regelungen für Truthühner (Puten), obwohl diese mit etwa 200 Millionen Tieren pro Jahr die am drittmeisten in der EU-Landwirtschaft gehaltenen terrestrischen Tiere sind.

In einem umfangreichen Prozess soll bis 2023 das EU-Tierschutzrecht überarbeitet werden. Dies bietet einerseits die Chance, endlich flächendeckend zu einer ethisch verantwortbaren Form der landwirtschaftlichen Tierhaltung zu gelangen, weniger und dafür bessere tierische Produkte zu erzeugen und das Höfesterben zu beenden. Andererseits besteht die Gefahr, dass die jetzigen, für Mensch, Tier und Umwelt schädlichen Strukturen auf lange Zeit zementiert werden, wenn sich wie beim letzten Mal kurzsichtige Partikularinteressen der Industrie durchsetzen.

Es kommt also eine spannende Zeit auf uns zu. Lesen Sie hier die Stellungnahme von Shifting Values zum Beteiligungsprozess der EU-Kommission.