BG Baden bestätigt: Hund des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs ist von Qualzuchtmerkmalen betroffen.

Baden/Wien (OTS) – Am Dienstag, 2.4., bestätigte das Bezirksgericht Baden in öffentlicher Verhandlung in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil, dass die Englische Bulldogge (Bulldog) des Vorsitzenden des Österreichischen Bulldog-Klubs Qualzuchtmerkmale aufweist. Der betroffene Hund darf demnach in Österreich nicht mehr ausgestellt werden. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Qualzucht und für die Gesundheit von Hunden und Katzen. Nun ist der Nationalrat gefordert, endlich seine Entschließung vom Dezember 2021 umzusetzen und der Qualzucht einen rechtlichen Riegel vorzuschieben.

Das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen ist in Österreich verboten. Der Bulldog-Klub- Vorsitzende stellte in den vergangenen Jahren seinen qualzuchtbetroffenen Hund dennoch bei Hundeausstellungen in mehreren Bundesländern zur Schau. Nachdem er dafür einige Anzeigen erhalten hatte, wollte er den Spieß umdrehen und erstattete Klage wegen Kreditschädigung gegen den Anzeiger Walter Hohl, der sich seit Jahren intensiv für ein Ende der Qualzucht einsetzt. Die Klage ging aber nach hinten los: Neben Kosten für Verfahren, Gerichtsgutachter und Anwälte hat der Bulldog-Klub-Vorsitzende nun auch die gerichtliche Bestätigung, dass sein Hund etliche Qualzuchtmerkmale aufweist, darunter Brachycephalie, Kieferanomalie und übermäßige Faltenbildung.

Dieses Verfahren macht einige für die Qualzucht-Debatte wichtige Aspekte sichtbar:

  • Die Kontrolle bei Hundeausstellungen funktioniert in Österreich nicht. Bei keiner Ausstellung wurde dem Bulldog-Klub-Vorsitzenden die Teilnahme mit seinem qualzuchtbetroffenen Hund verwehrt. In Klagenfurt wurde der Hund zugelassen, obwohl dem Amtstierarzt eine fachtierärztliche Stellungnahme über dessen Qualzuchtmerkmale vorlag. Und die Wiener Veterinärbehörde stellte dem Hund unverständlicherweise überhaupt einen Persilschein aus. Diese Behörden werden sich nun erklären müssen.
  • Der Hund wurde bei den Ausstellungen mit Auszeichnungen geradezu überhäuft. Die „Formwertrichter“ beurteilen nämlich die Übereinstimmung mit dem Rassestandard – und wenn dieser Qualzuchtmerkmale zulässt oder gar fordert, werden eben Qualzuchtmerkmale ausgezeichnet. Die Rassestandards von privaten Vereinen sind aber gegenüber dem Tierschutzgesetz ein rechtliches Nullum. Der Staat darf nun nicht länger tatenlos zuschauen, wie mit dem Verweis auf private Rassestandards Recht gebrochen wird! Und der Österreichische Kynologenverband als Ausstellungsveranstalter wird seiner Ausstellungsordnung zufolge die Titel wieder aberkennen müssen.
  • Vertreter von Zuchtvereinen können aufgrund von Betriebsblindheit oder Rassenkult den Bezug zur Realität der Hundezucht verlieren. Für sie wirkt dann selbst das als normal, was völlig offenkundig ein Zeichen von Qualzucht ist.

Zur Zucht dürfte der Hund aber weiterhin eingesetzt werden, denn in Österreich ist zwar die Ausstellung qualzuchtbetroffener Tiere verboten, nicht aber die Zucht mit diesen Tieren. Dies liegt an einer unbefristeten „Übergangsbestimmung“ im Tierschutzgesetz. „Dieser unhaltbare Missstand muss mit der nächsten Novelle des Tierschutzgesetzes behoben werden, die noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden soll“, fordert Nicolas Entrup, Geschäftsführer von Shifting Values. „Der Entwurf weist leider noch eine Reihe von Schwachstellen auf und setzt die 4-Parteien-Entschließung des Nationalrats vom Dez. 2021 nur teilweise um. Insbesondere muss die Qualzucht nach 19 Jahren ‚Übergangsfrist‘ jetzt endlich verboten werden – jede weitere Verlängerung der Übergangsfrist ist inakzeptabel und überdies verfassungswidrig“, betont Entrup.

„Ich hoffe, das heutige Urteil macht den Verantwortlichen einmal mehr klar, dass die Zeit des Nicht-Handelns vorbei sein muss. Qualzucht in Österreich muss so schnell wie möglich der Vergangenheit angehören“, so Walter Hohl abschließend.