Ein Meilenstein –

Verbot der kommerziellen Waljagd.

Die Realität: Verweigerung!

Im Jahr 1982 beschließen die Mitgliedsstaaten der Internationalen Walfangkommission (IWC) das Fangverbot für Wale für kommerzielle Zwecke, das sogenannte Walfang-Moratorium. Es ist ein Meilenstein im Artenschutz, vielmehr im Tierschutz, denn es schützt eine Gruppe von Tierarten und das Individuum vor der kommerziellen Bejagung.

Doch auch bei diesem Entscheid gibt es zahlreiche „Abers“:

* Zu der Gruppe der Waltiere, Cetacea, zählen mehr als 90 Arten, die sich in Bartenwale und Zahnwale unterteilen. Das Moratorium gilt jedoch offiziell nur für Großwalarten, wobei die Bezeichnung „Großwal“ nicht definiert ist und die IWC darunter die Bartenwalarten und einige, wenige, „große“ Zahnwalarten, dazu zählen Pottwale und wenige Schnabelwalarten, versteht. Für mehr als 70 Arten, darunter alle Delfine, gilt dieses Schutzinstrument nicht.

* Die beiden europäischen Staaten, Norwegen und Island, anerkennen das Moratorium nicht und setzen die kommerzielle Waljagd fort, wobei Island in diesem Zusammenhang einen unrühmlichen Präzedenzfall im internationalen Recht schuf. Hatte der Inselstaat das Moratorium in den 1980er Jahren akzeptiert, den Walfang beendet und die IWC im Jahr 1992 verlassen, so trat es im Jahr 2002 mit einem Vorbehalt gegen das Moratorium der IWC wieder bei, begann kurz danach den Walfang für wissenschaftliche Zwecke und im Jahr 2006 wieder mit kommerziellen Walfangaktivitäten.

* Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs erlaubt es Staaten, unter gewissen Bedingungen für wissenschaftliche Forschungszwecke, den Abschuss von Walen zu genehmigen. Japan ist jener Staat, der diesen Passus nutzt, um seine Waljagd im Walschutzgebiet der Antarktis, sowie im Nordwestpazifik fortzusetzen. Im Jahr 2014  verurteile der Internationale Gerichtshof diese Praktiken dahingehend, dass diese die Kriterien des wissenschaftlichen Walfangs nicht erfüllen und forderte Japan auf, das „wissenschaftliche Walfangprogramm“ nicht fortzusetzen.

UNSER AUFTRAG.

SHIFTING VALUES arbeitet mit und für die international renommierte Meeresschutzorganisation OceanCare mit dem Ziel, das Moratorium nicht nur zu verteidigen, sondern an der globalen Implementierung dieses Schutzinstrumentes. Meeressäuger sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt und die Einstellung der kommerziellen Bejagung ist das am Einfachsten umzusetzende Schutzinstrument, da es auch im 21. Jahrhundert keine Notwendigkeit solcher Jagdaktivitäten gibt. Auch gehen wir neue Wege, um diese Zielsetzung zu verfolgen und sehen in regionalen Kooperationen und UN-Abkommen, neue, progressive Optionen auch für all die anderen Walarten Schutz vor Bejagung zu erwirken.