Europäische Regierungen verfehlen eigene Ziele – Umweltgruppen fordern sofortiges Handeln zum Schutz der Meerestiere vor Unterwasserlärm

Brüssel, 24. Januar 2019 – Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden es nicht schaffen, die Meerestiere bis 2020 vor intensivem Unterwasserlärm zu schützen, obwohl sie durch eine EU-Richtlinie dazu verpflichtet sind.

Diese Schlussfolgerung zieht ein Bericht über die Maßnahmenprogramme der europäischen Staaten zur Bewältigung der größten Bedrohungsfaktoren der Meere, darunter Unterwasserlärm. Der Bericht wurde von den Meeresschutz-NGOs OceanCare, International Fund for Animal Welfare (IFAW), Seas at Risk und Natural Resources Defense Council (NRDC) erstellt, die sich über die Untätigkeit äußerst besorgt zeigen. Die 2008 beschlossene Meeresrahmenrichtlinie verpflichtet die Regierungen der Mitgliedstaaten, in definierten Bereichen Maßnahmen zu setzen, um den Umweltzustand unserer Meere bis 2020 zu verbessern. Einer dieser Bereiche ist Unterwasserlärm, der auf ein Maß reduziert werden sollte, durch das die Meeresumwelt nicht mehr geschädigt wird.

„Es ist bekannt, welche konkreten Maßnahmen den Unterwasserlärm reduzieren und unmittelbar umgesetzt werden können, um die Lebensbedingungen von Meeressäugern und anderen Meerestieren zu verbessern. Das einzige, was dafür noch fehlt, ist der politische Wille unserer Volksvertreter“, betont Alice Belin, Marine Policy Officer bei Seas At Risk.

Auch wenn sich aus dem Bericht ein düsterer Befund ergibt, könnte doch die gegenwärtige Entwicklungsrichtung umgedreht werden, wenn sich die Mitgliedstaaten unverzüglich zu Maßnahmen wie der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen für Schiffe und der Entwicklung lärmreduzierter Technologien verpflichten.

Der Bericht zeigt auch auf, dass manche Regierungen weiterhin nach mehr Forschung rufen, statt hier und jetzt zur Tat zu schreiten – obwohl bereits zahlreiche Daten vorliegen, dass Lärm vielen Meeresarten schadet, von den großen Walen bis zum kleinen Zooplankton.

„Wir können und dürfen die Notwendigkeit weiterer wissenschaftlicher Forschung nicht als Ausrede gelten lassen, dass konkrete Schritte zur Lärmreduktion in den Meeren weiterhin ausbleiben. Nichts hindert die Mitgliedstaaten daran, sofort Maßnahmen zu setzen. Und die Liste der notwendigen Maßnahmen ist lang – sehr lang“, so Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare und NRDC.

Die Intensität des Lärms in den Meeren nimmt stetig zu. Verursacher sind verschiedene menschliche Aktivitäten, darunter die Öl- und Gasindustrie, Schiffsverkehr und militärische Manöver. Starker Schall kann Meerestiere irreversibel schädigen. Die Folgen reichen von Stress, Taubheit, eingeschränkter Nahrungssuche und verminderter Reproduktion bis hin zu Lebensraumverlust und Tod. Lärm steht mit tödlichen Strandungen von Walen und Delfinen, die auch nur die Spitze des Eisbergs darstellen, in Verbindung; auch erhöhte Mortalitätsraten von Krill, der essentiell für das marine Nahrungsnetz ist, sowie verminderte Fischerträge wurden im Zusammenhang mit Unterwasserlärm beobachtet.

Eine der lärmintensivsten Aktivitäten, die Schifffahrt, ist auch eine bedeutende Quelle von Treibhausgasemissionen. Die Umweltschützer betonen daher, dass Maßnahmen zur Reduktion der Lärmpegel auch ein Beitrag gegen den Klimawandel und zur Vermeidung tödlicher Schiffskollisionen sind.

„Mehr als ein Jahrzehnt nach Beschlussfassung der Meeresrahmenrichtlinie sehen wir, dass sich die meisten Staaten mit Reden begnügt haben, statt gezielte Schutzmaßnahmen gegen den Unterwasserlärm in unseren Meeren umzusetzen“, sagt Eleonora Panella, Wildlife Campaigns Officer beim IFAW.

So musste die Europäische Kommission im August 2018 feststellen, dass die EU-Staaten wohl ihre Verpflichtung, den anthropogenen Gefahren für die Meeresumwelt bis 2020 wirksam entgegenzutreten, nicht erfüllen werden. In Bezug auf Lärmverschmutzung besteht kein Zweifel, dass die „Business as usual“-Einstellung vieler EU-Länder zu einer weiteren Verschlechterung der Lebensbedingungen im Meer führen wird.

Dennoch haben es die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten verabsäumt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Schiffe festzulegen, was die effizienteste und kostengünstigste Maßnahme gegen die verschiedenen negativen Auswirkungen der Schifffahrt wäre. Hingegen ist der Erneuerbare-Energie-Sektor, mit Unterstützung durch einige EU-Regierungen, veränderungsbereit und stellt auf innovative Technologien um, die bei Rammarbeiten für Offshore-Windfarmen weniger Lärm verursachen. In Bezug auf die seismische Suche nach neuen Öl- und Gaslagerstätten brauchen wir eine klare Strategie, diese Aktivitäten auslaufen zu lassen. Bis dahin sollen nur die am wenigsten lauten Technologien eingesetzt werden.

OceanCare, IFAW, Seas at Risk und NRDC fordern die Regierungen auf,

  1. geringere Höchstgeschwindigkeiten für Schiffe festzusetzen, um Lärmverschmutzung, Schiffskollisionen mit Walen und Treibhausgasemissionen zu vermindern, sowie einen Prozess anzustoßen, um verbindliche Regeln für die Lärmverminderung bei Schiffen auszuarbeiten, die auf den bestehenden Leitlinien der International Maritime Organization (IMO) beruhen;
  2. die Entwicklung und den Einsatz weniger lauter technologischer Alternativen und der besten verfügbaren Techniken für Rammarbeiten und seismische Untersuchungen vorzuschreiben;
  3. umfassende, eingehende und transparente Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle lärmerzeugenden Aktivitäten im Meer zu verlangen und sich dabei auf die bereits beschlossenen Richtlinien der Bonner Konvention zu stützen;
  4. Lärmausschlusszonen und alternative Schifffahrtsrouten festzulegen und dabei auch Lärm-Pufferzonen rund um sensible Lebensräume auszuweisen.

Hier können Sie den vollständigen Bericht herunterladen.

Rückfragehinweis:

Nicolas Entrup, Konsulent für OceanCare und NRDC, nentrup@oceancare.org, M. +43 660 211 9963

Alice Belin, Marine Policy Officer, Seas at Risk, abelin@seas-at-risk.org, M. +32 470 04 82 97

Eleonora Panella, Campaigner, IFAW, epanella@ifaw.org, M. +32 472 58 23 72