Wer in Österreich für den Tierschutz arbeitet, wird immer wieder vor seltsame bis skurrile Situationen gestellt. So auch aktuell beim Thema Ausstellungen mit qualzuchtbetroffenen Tieren.
Die Vorgeschichte: In Tulln findet jährlich die Hundeausstellung „Du & das Tier“ statt, bei der auch Tiere mit Qualzuchtmerkmalen präsentiert werden. Um diesem rechtswidrigen Treiben entgegenzuwirken, hat Familie Hohl, deren engagierten Einsatz gegen die Qualzucht Shifting Values unterstützen darf, 15 Aussteller von qualzuchtbetroffenen Hunden samt Prämierungsrichtern und Veranstalter angezeigt. Lesen Sie dazu den Bericht auf krone.at und unsere Pressemitteilung.
Kommendes Wochenende findet nun wieder die Ausstellung „Du & das Tier“ statt. Im Krone-Bericht kündigt der Bezirkshauptmann von Tulln einerseits an, dass stärker kontrolliert werden soll, was sehr zu begrüßen ist. Andererseits sagt er aber, dass jene Züchter an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, die eine Dokumentation nach § 44 Abs. 17 Tierschutzgesetz vorlegen können (lesen Sie hier mehr über den § 44 Abs. 17).
Eine Dokumentation nach diesem Paragraphen benötigt nur, wer mit qualzuchtbetroffenen Tieren züchtet. Wer beim Eingang zur Ausstellung eine solche Dokumentation vorlegt, belegt damit also selbst, dass sein Tier Qualzuchtmerkmale aufweist und seine Teilnahme an der Ausstellung daher rechtswidrig wäre.
Wie kommt der Bezirkshauptmann nun auf den Gedanken, diese rechtlichen Bestimmungen ins genaue Gegenteil umzukehren? Wenn Sie eine Idee haben, schreiben Sie uns bitte (z.B. auf Social Media).
Wir hoffen doch, dass letztlich die Einsicht siegen wird, dass bei der Hundeausstellung in Tulln das Tierschutzrecht zu respektieren ist. Aber vor Überraschungen ist man in Österreich nie gefeit.