Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällte heute eine mit Spannung erwartete Entscheidung: Die Tötung männlicher Küken von Legerassen beruht „für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund“ und widerspricht damit dem Tierschutzgesetz. Die rechtliche Situation in Österreich ist exakt wie jene in Deutschland.

Das Töten männlicher Hühnerküken ist in der Zucht von Legehennen gängige Praxis. Da diese Tiere weder Eier legen können, noch das schnelle Wachstum der Mastrassen aufweisen, sind sie unökonomisch. Ihr junges Leben wird daher durch Vergasung mit Kohlendioxid beendet, wobei die Küken einen grausamen Erstickungstod sterben. Dieses Schicksal erlitten in Österreich im Jahr 2018 laut Statistik Austria mehr als 9,6 Millionen (!) Küken (ca. 400.000 mehr als 2017).

Das deutsche und das österreichische Tierschutzgesetz verbieten es, ein Tier „ohne vernünftigen Grund“ zu töten. Nordrhein-Westfalen hatte deshalb im Jahr 2013 die Veterinärämter angewiesen, die Tötung männlicher Eintagsküken durch Ordnungsverfügung zu untersagen. Dagegen hatten zwei Brütereien geklagt. Nun entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Die Tötung der männlichen Küken von Legerassen beruht „für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund“, widerspricht damit dem Tierschutzgesetz und muss beendet werden. Und die Urteilsbegründung stellt klar: „Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe“.

Leider befand das Gericht auch, dass ein sofortiges Ende der Tötungen den Brütereien nicht zumutbar sei, da es eine zweifache Umstellung des Betriebs zur Folge hätte: „Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist in Anbetracht der besonderen Umstände ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis.“

Bedeutsam ist die Ausführung des Gerichts über die Änderung der Wertvorstellungen: „Die bisherige Praxis wurde – ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes – jahrzehntelang hingenommen.“ Den „heutigen Wertvorstellungen“ entspricht sie hingegen nicht mehr. Values are shifting!

Die Frage ist nun, wie lange „vorübergehend“ sein kann. Das Gericht spricht auch von „näherer Zukunft“. Eine Praxis, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes erkannt wurde, sollte aber umgehend beendet werden.

Alternativen, wie die Erkennung des Geschlechts im Ei, stehen vor der Marktreife, wobei dies zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Embryonalentwicklung erfolgen muss – jedenfalls bevor der Embryo Schmerz und Leid empfindet. Besser wäre es freilich, wieder Rassen zu züchten, die für Ei- und Fleischproduktion gleichermaßen geeignet sind (Zweinutzungsrassen). Und auch wir Konsumenten sind aufgefordert, den in Österreich ungesund hohen Eierkonsum auf ein vernünftiges Maß zu bringen.

Die Beendigung des Kükentötens ist auch eine Forderung des Tierschutzvolksbegehrens, das derzeit in Österreich Unterstützungserklärungen sammelt. Sie können auf jedem Gemeindeamt oder per Handy-Signatur das Volksbegehren unterstützen.

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