Wädenswil, 26. Dezember 2018. Nun ist es offiziell. Japan verlässt die Internationale Walfangkommission (IWC). Laut ersten Berichten von der heute in Japan veranstalteten Pressekonferenz der Regierung endet die IWC-Mitgliedschaft mit 30. Juni 2019. Am 1.Juli 2019 sollen kommerzielle Walfangfangquoten innerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die bis 200 Seemeilen vor die Küste des Inselstaates reicht, erteilt werden. Das unter dem Vorwand der Wissenschaft durchgeführte Walfangprogramm in der Antarktis soll eingestellt werden. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für jenes im Nordwestpazifik gilt, da hier nun kommerzieller Walfang eigenmächtig genehmigt wird. OceanCare befürchtet, dass Japans Austritt das Überleben einiger Walpopulationen im Nordwestpazifik gefährden wird. Laut Aussage der Regierung möchte Japan weiterhin als Beobachter an den Tagungen der IWC teilnehmen.
Die internationale Meeresschutzorganisation OceanCare, die seit 1992, an den Tagungen der IWC teilnimmt, verurteilt den Entscheid der japanischen Regierung und macht dafür unter anderem auch nationalistische Tendenzen, die in der internationalen Politik zunehmend zu erkennen sind, verantwortlich. Diesen Tendenzen, die der internationalen Zusammenarbeit abschwören, sieht die Organisation mit Sorge entgegen: „Kurzsichtige Eigeninteressen und Populismus sind höchst bedenklich und gefährden Errungenschaften im Bereich des Arten- und Meeresschutzes, die über Jahrzehnte erkämpft wurden“, sagt Fabienne McLellan, Leiterin der internationalen Zusammenarbeit bei OceanCare.
„Es braucht ein gemeinsames Bekenntnis weltweit für den Erhalt von Arten und Umwelt einzustehen. Wir hoffen, dass Japans IWC-Austritt eine solche Reaktion hervorruft und anstatt zu isolieren, die internationale Staatengemeinschaft stärker aneinander bindet“, so McLellan.
OceanCare sieht die Ankündigung, dass Japan kommerzielle Walfangquoten basierend auf dem Rechenmodell der IWC vergeben wird, als irreführend. Das von der IWC anerkannte Berechnungsmodell (RMP) ist zum einen nicht in Kraft, da ein kommerzielles Walfangverbot gilt und zum anderen nutzen die beiden anderen Walfangstaaten – Norwegen und Island – Varianten des RMPs, die nicht anerkannt sind und zu höheren Fangquoten führen. Zum anderen wurde das Modell lediglich für den Fall entwickelt, dass Bartenwale bejagt werden. Es ist davon auszugehen, dass Japan nicht nur die Bejagung von Bartenwalen, sondern auch großer Zahnwalarten, darunter Schnabelwale, genehmigen wird.
„Wir werden Walpopulationen verlieren“, fürchtet OceanCare
OceanCare kritisiert weiter, dass Walarten, die in der Interpretation der japanischen Entscheidungsträger als häufig gelten, in komplexen Populationsstrukturen vorkommen. So gilt ein Zwergwalbestand im Nordwestpazifik als stark gefährdet. „Man kann die Zwergwale des stark gefährdeten Bestandes von einem Walfangschiff aus äußerlich nicht von der größeren Population unterscheiden. Ein Grund, warum in Analysen auch stets Fleisch von diesen gefährdeten Tieren am Markt identifiziert wurde. Eine direkte kommerzielle Bejagung wird diese Population nicht Stand halten. Wir werden daher diese und vermutlich auch andere Walpopulationen verlieren. Die Geschichte hat gezeigt, dass Wale einer kommerziellen Bejagung nicht standhalten. Es ist äußert frustrierend, dass wir anscheinend aus Fehlern nicht lernen“, kritisiert Nicolas Entrup, Ocean Policy Experte bei OceanCare.
Hintergrundinformationen
Die Konvention zur Regulierung des Walfangs (ICRW) wurde im Jahr 1946 von 15 Staaten verhandelt und trat 1948 in Kraft. Heute zählt die das Abkommen verwaltende Internationale Walfangkommission (IWC) 89 Mitgliedsstaaten. Im Jahr 1982, nach Jahrzehnten der intensiven industriellen Bejagung der Walpopulationen weltweit, entschied die IWC, den kommerziellen Walfang zu verbieten. Das sogenannte Moratorium, die vielleicht grösste Errungenschaft im internationalen Artenschutz, trat 1986 in Kraft, rettete seither Hunderttausenden Walen das Leben, wird jedoch seitens Norwegens, Islands und Russlands nicht anerkannt.
Japans Wissenschaftswalfang
Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs, die in den 1940er Jahren verfasst wurde, ermöglicht Staaten, Sondergenehmigungen (special permits) für die Bejagung von Walen zu wissenschaftlichen Zwecken zu erteilen. Die Forschung soll dabei das Ziel verfolgen, einen Beitrag für das Überleben der Walarten zu leisten. Japan betreibt derzeit zwei Programme: eines – NEWREP-A – zielt auf die Bejagung von Zwergwalen im Walschutzgebiet der Antarktis, das andere – NEWREP-NP – auf die Bejagung von Zwergwalen und Seiwalen im Nordwestpazifik. Seit seinem Beginn 1987 hat Japans Fangflotte über 17‘000 Wale im Rahmen des special permit whaling getötet. Gleichwohl hat Japans „wissenschaftlicher“ Walfang wenige bis keine Publikationen in begutachteten (peer-reviewed) Journalen erbracht. Japans wissenschaftlicher Walfang wurde wiederholt von Wissenschaftlern, Regierungen, dem Internationalen Gerichtshof und der IWC selbst kritisiert und verurteilt.
Absage an „A Way Forward“ Reformpaket
An der 67. Vertragsstaatenkonferenz der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Florianopolis, Brasilien, im September 2018 fand die lange erwartete Debatte über das Vorschlagspaket statt, das Japan unter dem Titel „A way forward“ eingebracht hatte. Diese umstrittene Initiative sollte das seit mehr als 30 Jahren bestehende Walfangmoratorium unterminieren und stufenweise den kommerziellen Walfang wieder zulassen. Die Abstimmung erteilte Japans Vorschlag mit 41 zu 27 Stimmen eine klare Absage. Es handelte sich bei der japanischen Initiative um einen wiederholten Versuch, eine Legalisierung des kommerziellen Walfangs zu erwirken.
Medienkontakte
Nicolas Entrup, Ocean Policy Experte OceanCare: M: (+43) 660 211 9963, nentrup@oceancare.org
Fabienne McLellan, Leiterin Internationale Zusammenarbeit OceanCare: M: (+41) 79 456 77 07, fmclellan@oceancare.org
Weiterführende Links und Informationen:
Über OceanCare
Seit 1989 setzt sich OceanCare weltweit für die Meerestiere und Ozeane ein. Im Juli 2011 erhielt die Organisation vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen den UN-Sonderberaterstatus zugesprochen. OceanCare hat seit 1992 Beobachterstatus an der IWC und ist mit den Akteuren und Regeln des Gremiums bestens vertraut. Mit Studien zum Gesundheitsrisiko des Konsums von schadstoffbelastetem Walfleisch hat OceanCare eine Zusammenarbeit der IWC mit der Weltgesundheitsorganisation WHO angeregt. Wir haben den Stimmenkauf von Walfangländern wie Japan zum Thema gemacht, was zu einem Verbot von sogenannten Motivationsgeschenken führte, und uns für die klare Regelung der Rechte und Pflichten von Nichtregierungsorganisationen eingesetzt, damit diese als Vertreter der Zivilgesellschaft partizipieren können. Seit 2015 ist OceanCare auch im Wissenschaftsausschuss der IWC vertreten.