Der Antrag auf ein neues Verfahren zur Beurteilung von „wissenschaftlichen“ Walfangprogrammen wurde bei der Konferenz der Walfangkommission angenommen. Lesen Sie hier die Pressemitteilung von OceanCare vom 27.10.2016.

Portorož/Wädenswil, 27. Oktober 2016. Am vorletzten Tag der 66. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) beschloss die Mehrheit der Mitgliedsstaaten auf Antrag Australiens und Neuseelands, ein neues Verfahren zur Prüfung wissenschaftlicher Walfangprogramme einzusetzen. Die Walfangkommission erhofft sich dadurch ein transparentes, unabhängiges Verfahren, an dem Japan nur als Beobachter teilnehmen, jedoch umfassenden Zugang zu den Forschungsdaten des Walfangprogramms gewährleisten soll. Die internationale Meeresschutzorganisation OceanCare begrüßt den Beschluss.

Artikel VIII der Konvention zur Regulierung des Walfangs ermöglicht es Staaten, Sondergenehmigungen für den Fang von Walen für wissenschaftliche Zwecke auszustellen. Seit Inkrafttreten des kommerziellen Walfangverbotes 1986 macht Japan von diesem Schlupfloch Gebrauch. Am 31. März 2014 hatte der Internationale Gerichtshof (IGH) Japans Walfangprogramm in der Antarktis wegen fehlender Wissenschaftlichkeit verurteilt. Es bestand die Hoffnung, Japan würde diese Gelegenheit nutzen, den Walfang ohne Gesichtsverlust zu beenden. Aber ganz im Gegenteil ließ die japanische Regierung ein neues Walfangprogramm für „wissenschaftliche“ Zwecke erstellen. Unter Missachtung entsprechender Bestimmungen wartete Japan nicht einmal die Bewertung durch den Wissenschaftsausschuss der IWC ab, sondern begann umgehend mit dem Walfangprogramm.

«Die Bestimmung, Genehmigungen für den Walfang zu wissenschaftlichen Zwecken zu erteilen, stammt aus den 1940er Jahren und hat längst keine Berechtigung mehr. Deren Abschaffung wäre die einzig konsequente und richtige Lösung», sagt Nicolas Entrup, Sprecher von OceanCare an der Konferenz in Slowenien. Er sieht den heutigen Beschluss aber dennoch positiv: «Note „ungenügend“ ist das einzige Prüfergebnis, das ich mir vorstellen kann. Unklar ist jedoch, inwieweit es tatsächlich gelingt, das Verfahren unabhängig zu führen und ob danach auch tatsächlich Konsequenzen eingefordert werden können».

Mit der heutigen Resolution, die mit 34 zu 17 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen wurde, wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die wissenschaftliche Walfangprogramme in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsausschuss evaluieren soll. Der Antragsteller eines wissenschaftlichen Walfangprogramms, in diesem Fall Japan, darf an der Arbeitsgruppe nur als Beobachter teilnehmen. Die finale Bewertung erfolgt seitens der Walfangkommission nach Vorlage des Berichtes der Arbeitsgruppe.

OceanCare ist mit Nicolas Entrup und Fabienne McLellan an der IWC-Tagung in Slowenien vertreten; beide berichten regelmäßig in einem Online-Blog über ihre Erfahrungen.

Medienkontakte
Nicolas Entrup, Konsulent für OceanCare: M: (+43) 660 211 9963, n.entrup@shiftingvalues.com, Skype: ledzep2878 (in Slowenien von 19.-28. Oktober 2016)

Fabienne McLellan, stv. Leiterin Internationale Zusammenarbeit bei OceanCare: M: (+41) 79 456 77 07, fmclellan@oceancare.org, Skype: fabienne.boller1 (in Slowenien von 19.-28. Oktober 2016)

Sigrid Lüber, Präsidentin und Leiterin Internationale Zusammenarbeit bei OceanCare, Wädenswil: T: (+41) 44 780 66 88, M: (+41) 79 475 26 87, slueber@oceancare.org.

Weiterführende Links und Informationen:
IWC-Dokumente: https://iwc.int/iwc66docs

Über OceanCare
Seit 1989 setzt sich OceanCare weltweit für die Meerestiere und Ozeane ein. Im Juli 2011 erhielt die Organisation vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen den UN-Sonderberaterstatus zugesprochen. OceanCare hat seit 1992 Beobachterstatus an der IWC und ist seit 2015 im Wissenschaftsausschuss der IWC vertreten. In Slowenien setzt sich OceanCare auch dieses Jahr dafür ein, dass die Wale optimalen Schutz erhalten. www.oceancare.org/walschutz